KrankengymnastikPhysiotherapie (Krankengymnastik) ist eine Form der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln; im Zentrum steht das an die Fähigkeiten des Klienten angepasste Vermitteln (Lehren) physiologischen Bewegungsverhaltens. Sie orientiert sich bei der Behandlung am Befund des Klientens. Sie nutzt natürliche chemische, physikalische, mechanische Reize (z.B. Wärme, Kälte, Druck, Strahlung, Elektrizität) und fordert vom Klienten Eigenaktivität (koordinierte Muskelaktivität, bewusste Wahrnehmung). Die Behandlung ist angepasst an die anatomischen und physiologischen, motivationalen und kognitiven Gegebenheiten des Patienten. Dabei zielt die Behandlung einerseits auf natürliche, physiologische Reaktionen des Organismus (z. B. Muskelaufbau, Stoffwechselanregung), andererseits auf ein verbessertes Verständnis der Funktionsweise des Organismus (Dysfunktionen/Ressourcen) und eigenverantwortlichen Umgang mit dem eigenen Körper. Das Ziel ist die Wiederherstellung, Erhaltung oder Förderung der Gesundheit.

In Deutschland hat der Begriff Physiotherapie im Rahmen einer Novellierung der Berufsgesetze 1994 bundesweit den Begriff "Krankengymnastik" abgelöst. Grund dafür war die Anpassung an den internationalen Sprachgebrauch und die Zusammenführung der west- und ostdeutschen Heilberufe nach der Wiedervereinigung. In der DDR war der Begriff "Physiotherapie" bereits vor der Wiedervereinigung üblich.

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Verband der Osteopathen Deutschland

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Deutscher Verband für Physiotherapie. Zentralverband der Physiotherapeuten / Krankengymnasten (ZvK) Deutscher Verband für Physiotherapie. Zentralverband der Physiotherapeuten/Krankengymnasten (ZvK)
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